Audiencia Nacional, Spaniens “Volksgerichtshof”

(berriak-news/Ingo Niebel) Nach der Verhaftung von zwei führenden Vertretern der katalanischen Zivilgesellschaft wegen mutmaßlicher “Rebellion”, schreiben auch internationale Medien wieder über die Audiencia Nacional. Vielfach verkennen sie ihre Rolle im spanischen Justizwesen, wie sich schon an der Übertragung des Namens feststellen läßt.

Übersetzt man “Audiencia Nacional” wörtlich, kommt “Nationaler Gerichtshof” heraus. Das ist sicherlich nicht falsch, erweckt aber zum Beispiel in Deutschland den Eindruck, als würde es sich um eine Instanz handeln, die dem hiesigen Bundesgerichtshof (BGH) entspricht. Das stimmt aber nicht. Die Rolle und Position des BGH besetzt im Justizsystem des Königreichs von Spanien das Tribunal Supremo (Oberstes Gericht). Über ihm steht nur noch das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional).

Nicht jeder, der Spaniens Sondergericht, die Audiencia Nacional, als freier Mensch betritt, verlässt sie auch als solcher. (C) Ingo Niebel

Die Audiencia Nacional nimmt im spanischen Staat als Sondergericht für Terror-, Drogen- und Wirtschaftsdelikte eine ganz besondere Rolle ein. Ihr Name liesse sich auch mit “Volksgerichtshof” (VGH) übersetzen, wäre diese Bezeichnung in Deutschland nicht historisch belastet. Nur die Political Correctness spricht als einziges Argument gegen diese Übersetzung, da es sich bei der Audiencia Nacional wie beim VHG sehr wohl um ein Sondergericht handelt. Vor ihr werden schwere Straftaten aus den Bereichen des “Terrorismus”, der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität verhandelt. Die Verhandlungen finden einzig und allein in Madrid am Sitz der Audiencia Nacional. Das deutsche Justizsystem kennt diese Art der Sondergerichtsbarkeit seit dem Ende der NS-Diktatur nicht mehr: Vergleichbare Straftaten landen vor dem ordentlichen Gericht, in dessen Gerichtsbezirk sie begangen wurden.

Das NS-Regime hatte den VGH 1934 als Sondergericht in Berlin eingerichtet, das Hoch- und Landesverrat gegen den Hitler-Staat aburteilte. Erst 1998 hob das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege alle VGH-Urteile auf.

In Spanien sieht die Lage ganz anders aus: Die Audiencia Nacional entstand am 4. Januar 1977 und übernahm nahtlos die Funktion des Tribunal de Orden Público (TOP, Gericht für öffentliche Ordnung), das an jenem Tag seine Tätigkeit einstellte. Die Franco-Diktatur schuf 1963 das TOP, um politisch motivierte Straftaten ahnden zu können. Bis dato beschäftigte sich damit entweder die Militärjustiz oder das 1940 gegründete Tribunal Especial para la Represión de la Masonería y el Comunismo (Sondergericht für die Unterdrückung von Freimaurerei und Kommunismus). 1977 wechselten 62% der Richter vom TOP zur Audiencia Nacional oder zum Tribunal Supremo. Alle Urteile der Franco-Diktatur sind bis heute rechtsgültig.

Seit ihrer Gründung ist die Audiencia Nacional, wie das gesamte spanische Justizwesen, hoch politisiert: Probleme, die die gesamtspanischen Parteien weder polizeilich noch politisch lösen wollen oder können, erledigt die Justiz. Das honoriert die Exekutive entsprechend: Anfang Oktober verlieh Innenminister Juan Ignacio Zoido der Untersuchungsrichterin Carmen Lamela die Polizeiverdienstmedaille. Die Juristin ermittelt an der Audiencia Nacional wegen des verbotenen Referendums in Katalonien.

Dabei wendet Lamela das Instrumentarium an, das ihr Vorgänger Baltasar Garzón geschaffen hat. Letzterer schuf Ende der 1990er Jahre die Doktrin “Alles ist ETA”, um auch jenen Teil der baskischen Unabhängigkeitsbewegung aburteilen zu können, der sich gewaltfrei, politisch und kulturell für ein eigenständiges Baskenland einsetzte. Die Folge waren Parteienverbote und die Schliessung missliebiger Medien. So kamen nach ETA-Mitgliedern auch Politiker, Journalisten und Verleger in Haft. Auch letztere waren vor Folter im Polizeigewahrsam nicht gefeit. Um für die “Zusammenarbeit mit einer terroristischen Bande” verurteilt zu werden, bedurfte es noch nicht einmal, dieser überhaupt anzugehören. “Wer zur ETA gehört, bestimme ich”, erklärte die Richterin der Audiencia Nacional, Ángela Murillo.

In Sachen Katalonien geht die Audiencia Nacional ähnlich vor, nur mit dem Unterschied, dass sie nicht wegen “Terrorismus” ermittelt, sondern wegen “Aufwiegelung”. Parallel dazu wird das Verfassungsgerichts früher oder später die beiden zivilgesellschaftlichen Vereinigungen Assemblea Nacional Catalana (ANC) und Òmnium verbieten, denen die beiden gestern verhafteten Jordi Sànchez beziehungsweise Jordi Cuixart vorstehen. Dem könnten Parteienverbote folgen. Nur so kann Madrid garantieren, dass nach den angedachten Neuwahlen in Katalonien ein gesamtspanischer Kandidat an die Macht kommt. Diese Form spanischen Demokratieverständnisses erlebten Basken 2009, als Madrid die Partei der linken Unabhängigkeitsbewegung illegalisierte und so die Grundlage für die “Machtergreifung” des gesamtspanischen Sozialdemokraten Patxi López (PSOE) legte.

Schon damals verschloss die EU die Augen vor dieser “Rechtsstaatlichkeit” Spaniens und seinen “inneren Angelegenheiten”.

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