Katalonien: Madrid schafft eigenen Rechtsstaat ab

(berriak-news/Ingo Niebel) Mit ihren Zwangsmassnahmen gegen Katalonien wird die spanische Regierung geltendes Recht brechen, das sie angeblich damit wiederherstellen will. So schafft sie den Rechtsstaat und damit das politische System von 1978 selbst ab.

Wenn der spanische Senat wahrscheinlich am kommenden Freitagnachmittag den Massnahmenkatalog der spanischen Minderheitsregierung von Premier Mariano Rajoy in Kraft setzt, wird er bestehendes Recht brechen: Die Zwangsmassnahmen gegen Katalonien werden faktisch das katalanische Autonomiestatut eliminieren. Sinn und Zweck des Artikels 155 sollte aber eigentlich sein, einen verfassungsrechtlichen Zustand wiederherzustellen und nicht ihn grundlegend zu verändern. Die Massnahmen, die die postfranquistische Volkspartei (PP) von Rajoy anwenden will, hebeln das bisher geltende Autonomiestatut in wesentlichen Teilen aus und verletzen somit die spanische Verfassung, da die Statute rechtlich betrachtet Teil derselben sind und quasi verfassungsähnlichen Charakter besitzen. Folglich wird Rajoy keinen vorherigeren Zustand wiederhergestellen, sondern einen ganz neuen schaffen. Die Spanische Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) von Pedro Sánchez und die neurechte Ciudadanos (C’s) von Albert Rivera haben dem Vorgehen zugestimmt.

Wenn Madrid Katalonien seiner Kontrolle unterwirft, wird die offizielle Fahne der Region nur noch ein Feigenblatt einer inexistenten Autonomie sein. (C) Ingo Niebel, 2016

Demnach wird die Regierung Rajoy am Freitagnachmittag ermächtigt, den Präsidenten Kataloniens Carles Puigdemont und sein gesamtes Kabinett zu entmachten. Deren Funktionen wird die Zentralregierung übernehmen. Das widerspricht dem Artikel 155 der spanischen Verfassung: Dieser erlaubt der Zentralexekutive einer Regionalregierung Anweisungen zu erteilen, nicht aber sie abzusetzen. Das Autonomiestatut bestimmt, dass einzig und allein das Regionalparlament in Barcelona den “President” (so der offizielle Amtstitel) aus den eigenen Reihen wählt oder absetzt. Dasselbe gilt für die Mitglieder seines Kabinetts. Es gibt keinen Passus, der der spanischen Zentralregierung erlaubt, die katalanische Exekutive mit eigenen Leuten zu besetzen.

Eine weitere Zwangsmassnahme sieht vor, dass in sechs Monaten vorgezogene Neuwahlen stattfinden sollen. Diese Kompetenz liegt nur beim katalanischen Präsidenten. Sie kann auch nicht auf die Vizepräsidentin übertragen werden. Falls der President nicht mehr amtsfähig sein sollte, müsste das Parlament einen Nachfolger aus den Reihen der Abgeordneten wählen.

Des Weiteren sieht das Autonomiestatut vor, dass nur das Govern, so heißt die katalanische Regierung, die Administration, und dazu gehören auch die Polizisten der Mossos d’Esquadra, führen kann.

Wenn die Madrider Exekutive dennoch versuchen wird, diese und weitere Massnahmen anzuwenden, wird das zu zivilen Widerstand führen. Falls dieser – auch in der Verwaltung – groß genug ist, kann das zur Unregierbarkeit Kataloniens führen. Das würde, rechtlich betrachtet, bedeuten, der spanische Zentralstaat verlöre die Kontrolle und somit seine Souveränität über die Region. “Der Schuss wäre dann nach hinten losgegangen”, meint der Verfassungsrechtler Marcel Mateu in einer Analyse, die diesem Artikel zugrundeliegt.

Wie dem auch sei, Rajoys 155er-Katalog wird die Unabhängigkeitsbewegung bestenfalls behindern und im für ihn schlechtesten Fall noch näher an ihr Ziel heranführen. Nicht nur in Katalonien spricht man bereits von einem “Staatsstreich”, der in diesem Ausmass auch anderen Regionen treffen kann.

Wie leger die spanische Politik samt ihrer Justiz mit dem Recht umgeht, um ihre Ziele zu erreichen, zeigt auch die Festnahme der beiden Vorsitzenden der zivilgesellschaftlichen Vereinigungen Assemblea Nacional Catalana (ANC) und Òmnium Cultural, Jordi Sànchez und Jordi Cuixart, unter dem Verdacht der “Aufruhr”: In einem anderen Fall erklärte sich das federführende Sondergericht für Terror-, Drogen- und Wirtschaftsdelikte Audiencia Nacional für nicht zuständig, in Sachen “Rebellion” zu ermitteln. Der Straftatbestand trifft außerdem nicht auf die beiden “Jordis” zu, die am 20. September dazu beitrugen, dass die Massenproteste gegen Polizeirazzien in katalanischen Ministerien am 20. September friedlich blieben.

Wie schon im Baskenland geht es auch in Katalonien nicht um Recht, sondern um institutionelle Rache an einer zivilgesellschaftlich organisierten Bewegung und vor allem um politische Macht.

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